1. Geltung

1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Auftragnehmerin Ivana Novoselac-Binder aka Madame FACTION (in Folge: MF) und dem Auftraggeber (in Folge: AG).

1.2. Diese AGB gelten gegenüber AG, die Unternehmer sind, uneingeschränkt. Ist der AG Verbraucher im Sinne von § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz, gelten die AGB insoweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

1.3. Wenn der AG die Leistungen von MF nicht für sich selbst, sondern für dritte Personen (in Folge „Teilnehmende“) bucht, verpflichtet sich der AG dazu, die Teilnehmer zur Einhaltung der unter Punkt 6 der AGB geregelten Rechte und Pflichten anzuleiten.

2. Vertragsschluss

2.1. Eine Buchungsanfrage an MF kann per E-Mail, Direct Message per Instagram, Privatnachricht über Facebook oder per Telefon erfolgen.

2.2. Nach Empfang der Buchungsanfrage erhält der AG binnen einer Frist von 3 Werktagen ein schriftliches Angebot, aus dem die vereinbarten Leistungen und das zur Verrechnung gelangende Entgelt ersichtlich sind. Dieses ist vom AG auf demselben Wege zu bestätigen. Soweit der AG Unternehmer ist, hat die Unterfertigung firmenmäßig zu erfolgen. Dadurch kommt der Vertrag zustande. MF ist nicht zur Annahme einer Buchungsanfrage verpflichtet und kann eine solche ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Leistungsinhalt/Einschränkung der Leistung

Leistungen von MF:

3.1. MF bietet Programme an, in denen sie dem AG und den sonstigen Teilnehmenden die Ausstellungen in Museen sowie die Geschichten von ikonischen Restaurants, Cafés und Bars zeigt und erklärt. Die Programme beinhalten die administrative Betreuung des AGs bzw. der Teilnehmenden (Reservierungen in Lokalen) sowie Führungen, die in Kooperation mit Museen sowie in Lokalen stattfinden. MF wird sich bemühen, sich sorgfältig um die Anliegen des AG und der Teilnehmenden zu kümmern, Erfolg schuldet MF nicht (Beispiel: Schließung einiger Ausstellungsbereiche aufgrund von Umbau oder Wetterverhältnissen).

3.2. Der Beginn und das Ende des Programms sowie der genaue Treffpunkt, die Kontaktdaten von MF und der Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, welches MF an den AG gesendet oder übergeben hat bzw. das aus den Inhalten von www.madamefaction.com ersichtlich ist.

3.3. Mangels einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung übernimmt es MF, mit dem AG, einem vom AG Bevollmächtigten oder den Teilnehmenden vor Ort den Inhalt des Programms zu vereinbaren.

3.4. Wurden keine bestimmten Leistungen vereinbart, wird MF nach eigenem Ermessen den Inhalt der Leistungen innerhalb eines vereinbarten zeitlichen und örtlichen Rahmens gestalten.

3.5. Soweit MF im Rahmen ihrer Leistungen (urheber-)rechtlich geschützte Werke präsentiert oder Titel verwendet, verpflichtet sich der AG, diese sich daraus ergebenden Rechte nicht zu verletzen.

3.6. MF ist berechtigt, den AG oder einzelne Teilnehmende von ihren Leistungen auszuschließen, das Programm abzusagen oder abzubrechen, wenn die Leistungserbringung für MF, wegen eines Verhaltens des AG oder der sonstigen Teilnehmenden oder übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsums einer solchen Person unzumutbar ist.

3.7. Aufgrund höherer Gewalt oder wetterbedingt (zB Blitzeis, Hitze, Hochwasser, Sturm- oder Wetterwarnungen) kann MF die Leistungen einschränken, nach eigenem Ermessen abändern oder ganz absagen.

4. Entgelt

4.1. Das für die Erbringung der Leistungen geschuldete Entgelt ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von MF.

4.2. Wurde keine ausdrückliche Entgeltregelung getroffen, so gilt ein angemessenes Entgelt, welches in den einzelnen Programmen auf www.madamefaction.com angeführt ist, als vereinbart.

4.3. Das Entgelt ist – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – spätestens nach erbrachter Leistung fällig. Ist die Fälligkeit des Entgelts vor Leistungserbringung vereinbart, ist MF berechtigt, den AG und sonstige Teilnehmende von der Leistungserbringung auszuschließen, wenn die Rechnung vor Beginn der Leistungen noch nicht bezahlt wurde.

4.4. Ivana Novoselac-Binder ist umsatzsteuerpflichtig, so hat der AG das vereinbarte Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.

4.5. Unterbleibt die Leistung ganz oder teilweise aus Gründen, die unter 3.1.6., 3.1.7. oder 6.1. bis 6.2. fallen, berührt dies die Höhe des vereinbarten Entgelts nicht. Bereits bezahltes Entgelt ist in diesen Fällen nicht rückforderbar.

5. Stornobedingungen

5.1. An gebuchte Leistungen sind der AG und die Teilnehmende grundsätzlich gebunden. MF räumt dem AG aber ein eingeschränktes Stornierungsrecht ein.

5.2. Das einem Verbraucher nach dem FAGG zustehende Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt.

5.3. Der AG hat MF keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn eine schriftliche Mitteilung über die Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin bei MF einlangt. Bei einer derart kurzfristigen Stornierung kann MF – wenn überhaupt – nur noch mit einem erheblichen Aufwand einen alternativen Auftrag annehmen. Im Falle einer Reise ist an MF dann keine Stornogebühr zu zahlen, wenn eine schriftliche Mitteilung über die Stornierung bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Reisebetreuung bei MF einlangt. Aufgrund der längeren Dauer einer Reisebetreuung (mehrere Tage, Wochen) kann in dieser kurzen Zeit – wenn überhaupt – nur noch mit einem erheblichen Aufwand ein alternativer Auftrag angenommen werden.

5.4. Storniert der AG zwischen 3 und 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin eine Führung bzw zwischen 3 Tagen und 4 Wochen eine Reisebetreuung, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.

5.5. Storniert der AG weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin oder dem Beginn der Reisebetreuung, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. In diesen Fällen ist es fast ausgeschlossen, einen anderen Auftrag anzunehmen. MF hat zu diesem Zeitpunkt auch bereits einen wesentlichen Aufwand in die Vorbereitung der Leistung gesteckt. Der Vorbereitungsaufwand ist individuell für die gebuchte Leistungen und kann nicht für einen anderen Auftrag verwendet werden.

5.6. Stornierungstag und vereinbarter Leistungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist stets der Zugang der Stornierung bei MF.

5.7. Die Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig von Verschulden oder einem tatsächlich eingetretenen Schaden zu bezahlen sind.

5.8. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne Absage und pro TeilnehmerIn zu entrichten.

6. Zeitplaneinhaltung / Verhinderung

6.1. Können der AG oder die Teilnehmenden voraussichtlich nicht rechtzeitig zum vereinbarten Beginn der Führung erscheinen, sind der AG oder seine Bevollmächtigte verpflichtet, MF umgehend nach Bekanntwerden eines Hinderungsgrundes über die voraussichtliche Dauer der Verspätung telefonisch zu informieren.

6.2. MF wird zumindest 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn zuwarten. Die Wartezeit von MF wird in den Fällen des Punktes 6.1. in die vereinbarte Führungsdauer eingerechnet.

6.3. Erfolgt bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn keine Information an MF gemäß Punkt 7.1., ist diese nicht verpflichtet, weiter zu warten. MF ist in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht befreit und ihr Entgeltanspruch besteht in diesem Fall in voller Höhe.

6.4. Sollte sich MF verspäten, wird sie – sofern ihr vom AG eine Telefonnummer eines Ansprechpartners genannt wurde – diesen über eine Verspätung informieren. Der AG und die Teilnehmenden sind im Falle einer Verspätung von MF verpflichtet, ihrerseits zumindest 30 Minuten auf MF zu warten. Der AG oder dessen Bevollmächtigte sind verpflichtet, die Teilnehmenden über diese Wartepflicht zu informieren.

6.5. Der AG oder ein von ihm Bevollmächtigter wird die Teilnehmenden anweisen, die zeitlichen Vorgaben der Führung (Rückkehrzeiten) und organisatorischen Vorgaben von MF (Ablegen von gefährlichen Gegenständen, Zusammenbleiben der Gruppe, Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Hausordnungen, Mitführen von Ausweisen, Vermeidung von Gefahrenstellen) einzuhalten.

6.6. Bei unerwarteten oder kurzfristigen Änderungen (Öffnungszeiten der zu besuchenden orte z.B.) wird vom MF ein entsprechendes Ersatzprogramm organisiert.

6.7. MF ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung (z.B. Erkrankung) einen Ersatztermin vorzuschlagen. Falls kein Ersatztermin gefunden werden kann, verpflichtet sich MF, die gezahlte Summe zurückzuzahlen.

7. Haftung

MF haftet in Ausübung ihrer Programme nur für Schäden, die sie anderen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt hat. Die Teilnahem an ihren Programmen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr.

7.1. Im Zuge der Programme kann es vorkommen, dass Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Sollte es bei solchen Fahrten zu Unfällen, bzw. zu aus eigener Ungeschicklichkeit des AGs oder der Teilnehmenden verursachten Verletzungen kommen, ist eine Haftung durch MF ausgeschlossen.

7.2. Eine Haftung von MF für Schäden des AGs oder Teilnehmern, die aus einer Konsumation von Lebensmitteln oder Getränken und bei Teilnahme an Verkostungen während der Führung oder der Reisebetreuung resultieren ist ausgeschlossen.

7.3. MF haftet nicht für eine (teilweise) Undurchführbarkeit oder ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Führung oder Reise, wenn der Grund dafür nicht in ihrer Sphäre liegt. MF ist berechtigt, die Führung abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Führung aus seiner Sicht nicht möglich ist.

7.4. Die Gefahr, dass sich eine etwaige von MF nicht organisierte Weiterreise nach der Führung oder nach der Reisebetreuung verspätet, liegt ausschließlich beim AG und bei den Teilnehmenden. Eine Haftung von MF für etwaige daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen, soweit MF kein Verschulden an der Verspätung trifft.

7.5. MF schließt keinen Reiseveranstaltungsvertrag ab und ist nicht Reiseveranstalter.

7.6. Der AG und die Teilnehmenden werden die Bestimmungen des Urheberrechts bei den Führungen beachten. Gezielte Film- und Tonaufnahmen des AG während der Führungen oder Reisebetreuung sind ohne Einwilligung von MF untersagt.

8. Inhalte & Bildrechte

Alle Inhalte auf www.madamefaction.com sind sorgfältig recherchiert & zusammengestellt. Trotzdem kann ihre Vollständigkeit nicht garantiert werden.

Alle Bildrechte liegen bei Ivana Novoselac-Binder, sofern nicht anders angegeben.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort des Vertrages sind die Orte, an denen die Programme durchgeführt werden sollen.

9.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ist der Sitz von Ivana Novoselac-Binder, soweit nicht § 14 KSchG anzuwenden ist.

9.3. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.